Ansprechpersonen

Silke Funk

Bild von Silke Funk, der Projektleiterin von RECHTSO!

Telefon: 07641/9185-16

Dipl.-Sozialpädagogin (FH)
Sozialwirtin (FH)

Prof. Dr. jur. Roland Rosenow

Bild von Roland Rosenow, dem Projektleiter von RECHTSO!
Projektleitung RECHTSO!

Professor für Recht der Sozialen Sicherung, KH Freiburg
Faltblatt RECHTSO!

gefördert durch Aktion Mensch

In Leichter Sprache

Infos zu RECHTSO!
 
Das Diakonische Werk Emmendingen unterstützt und berät Menschen.
Ein Diakonisches Werk ist ein Teil der evangelischen Kirche.
 
RECHTSO! ist eine Beratungs-Stelle vom Diakonischen Werk.
Wir machen Rechts-Beratung. RECHTSO! will damit die Teilhabe von Menschen mit Behinderung verbessern.
Menschen mit Behinderung haben besondere Rechte.
Zum Beispiel das Recht auf Unterstützung.
Sie dürfen keine Nachteile durch ihre Behinderung haben.
Menschen mit Behinderung sollen
  • selbst über ihr Leben bestimmen
  • die gleichen Rechte wie Nicht-Behinderte haben
  • zusammen mit allen Menschen am Leben teilhaben
Diese Rechte stehen im Sozial-Gesetzbuch.
Die Abkürzung dafür ist SGB.
Das SGB besteht aus 13 Büchern.
Im 9. Buch geht es um die „Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen“.
Das bedeutet:
Teilhabe und Selbst-Bestimmung von Menschen mit Behinderungen sollen gefördert werden.
Im Gesetz heißt das Eingliederungs-Hilfe.
Das Gesetz wurde später noch verbessert.
Die Verbesserung nennt man
Bundes-Teilhabe-Gesetz.
Die Abkürzung dafür ist BTHG.
Das BTHG will für Menschen mit Behinderung:
  • Mehr Rechte
  • Ein selbstbestimmtes Leben
Zum selbstbestimmten Leben von Menschen mit Behinderung gehört: 
  • Schule
  • Arbeit
  • In der eigenen Wohnung leben
  • Freizeit-Leben
Das Gesetz gilt seit 2020.
Aber bis jetzt hat sich für Menschen mit Behinderung nicht viel geändert.
Menschen mit Behinderung können ihre Rechte schwer durchsetzen.
Dabei helfen nur wenige Beratungs-Stellen.
Eine davon ist RECHTSO!
RECHTSO! hilft
  • wenn Anträge zur Teilhabe abgelehnt wurden
  • beim Widerspruch gegen die Ablehnung
  • beim Gericht
Jeder kann sich an RECHTSO! wenden:
  • Menschen mit Behinderung und ihre Verwandten
  • Andere Dienst-Stellen
Die Mitarbeiter bei RECHTSO! haben sehr viel Erfahrung.
Sie arbeiten mit anderen Menschen zusammen.
Sie bekommen Tipps von vielen Seiten.
Auch von Anwälten.
Das nennt man Netzwerk-Arbeit.
 
Das sind die Hilfsangebote von RECHTSO!: 
  • Infos zur Durchsetzung von Ihren Rechten
  • Vermittlung von Hilfen im Netzwerk
  • Vermittlung von Anwälten
  • Unterstützung bei Widerspruch gegen Ihre Anträge
  • Infos auf der Internet-Seite mit guten Beispielen
 RECHTSO! berät zur Eingliederungs-Hilfe.
 
Die Eingliederungs-Hilfe ermöglicht 
  • Assistenz-Leistungen
  • Hilfsmittel für Alltag und Freizeit
  • Transport, Verkehr, Reisen – mobil sein
  • Andere Arbeitsangebote als Werkstätten für behinderte Menschen
  • Persönliches Budget Das ist Geld für Menschen mit Behinderung. Mit dem Geld können Sie Hilfe und Unterstützung einkaufen. Zum Beispiel die Hilfe von Assistenten.
Wichtig ist die Unterscheidung von den Leistungen der Eingliederungs-Hilfe
  • zur rechtlichen Betreuung und
  • zu Leistungen der Pflege-Versicherung
Bei RECHTSO! geht es nur um rechtliche Sachen im Eingliederungshilfe-Recht.
Bei anderen Fragen von Menschen mit Behinderung hilft die EUTB.
EUTB ist die Abkürzung für:
Ergänzende unabhängige Teilhabe-Beratung.
Das sind Beratungs-Stellen für Menschen mit Behinderung.
Da können Sie viele Informationen bekommen:
Zum Beispiel zu
  • Pflege-Leistungen
  • Erwerbs-Minderung
  • Schwerbehinderten-Ausweis
Mehr Infos zu Ihren Rechten in Leichter Sprache finden Sie im Internet:
Das ist die Internet-Seite von Aktion Mensch. 
 
 
 
 
 
Dieser Text wurde nach den Regeln von Inclusion Europe von Hannah Speth und Gabriele Hartmann vom Forum Leichte Sprache in Leichte Sprache übersetzt und von unserer Prüfgruppe Natascha Pitt und Georg Mülhöfer überprüft.© inclusion europe