Fachbereichsleitung
Ansprechperson
Faltblatt Schulbegleitung
Schulbegleitung
Schulbegleitung…
…ermöglicht seelisch, geistig oder mehrfach beeinträchtigten Kindern und Jugendlichen die Schulbildung an einer Regelschule.
…richtet sich an schulpflichtige Kinder und Jugendliche in Regelschulen und sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren
…umfasst die Begleitung und Förderung der Kinder und Jugendlichen und hat die soziale Integration und Teilhabe am allgemeinen Bildungssystem zum Ziel.
… bedeutet z.B.:
- Unterstützung der Integration im Klassenverband
- Ermutigen
- Erkennen und Vermeiden von Überforderungssituationen
- Emotionale Stabilisierung
- Strukturierung von freien Unterrichtssituationen
- Unterstützung beim Aufgabenverständnis und bei der Konzentration
- Hilfe bei Partner- und Gruppenarbeiten in Klassenverbund
Assistenzleistung…
… ermöglicht wesentlich körperlich, geistig oder mehrfach beeinträchtigen Kinder und Jugendlichen eine inklusive Schulbildung an einer Regelschule.
… richtet sich an schulpflichtige Kinder und Jugendliche in Regelschulen und sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren.
… umfasst die Begleitung der Kinder und Jugendlichen und hat die soziale Integration und Teilhabe am allgemeinen Bildungssystem zum Ziel.
… bedeutet Unterstützung bei Mobilitätseinschränkungen und pflegerischen Tätigkeiten z.B.:
- Sachen ein- und auspacken
- Treppensteigen
- Raumwechsel
- Toilettengänge
- An- und Auskleiden
- Mahlzeiten zu sich nehmen
- Medikationsgabe
- Überwachung medizinischer Geräte oder Werte
Was wir tun…
Wir beraten…
…zu den Themen Schulbegleitung für Kinder und Jugendliche bei (drohender) seelischer Beeinträchtigung sowie bei Assistenzuleistungen für wesentlich körperlich, geistig oder mehrfach beeinträchtigte Kinder und Jugendliche.
Wir vermitteln…
…Personal für Schulbegleitung und Assistenzleistungen. Die fachliche Qualifikation der Schulbegleiter bestimmt sich nach dem individuellen Bedarf des Kindes/ Jugendlichen. Unsere MitarbeiterInnen werden von uns fachlich begleitet und weitergebildet.
Wir begleiten und vernetzen…
…alle Beteiligten des Hilfesystems rund um die Kinder und Jugendlichen.
Bevor wir tätig werden können...
...Um Schulbegleitung zu erhalten ist ein Antrag der sorgeberechtigen Eltern beim zuständigen Sozialleistungsträger erforderlich.
Eine Teilhabebeeinträchtigung muss vorliegen. Die Prüfung der Teilhabebeeinträchtigung sowie die Feststellung des individuellen Hilfebedarfes obliegt dem Leistungsträger.
Für den Landkreis Emmendingen ist das Landratsamt Emmendingen, Fachbereich Eingliederungshilfe, Frau Kratz, Tel. 07641 / 451-3600, E-Mail: e.kratz@landkreis-emmendingen.de Ansprechpartner.



